Testamentarische Hinterlassenschaften

Eine testamentarische Hinterlassenschaft an die Stiftung Hochschulmedizin Dresden hilft dauerhaft und wirkt nachhaltig. Zuwendungen aus Erbschaften sowie Vermächtnisse an gemeinnützige Stiftungen sind in voller Höhe von Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Im Rahmen des Stiftungszwecks können Sie selbstverständlich festlegen, wofür Ihr Nachlass verwendet werden soll. Möglicherweise gibt es ein Projekt oder einen Bereich, der Ihnen ganz besonders am Herzen liegt.

Wir beraten Sie gern. Tel. 0351 – 458 3715 oder info@stiftung-hochschulmedizin.de.

 

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